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Rechtsgebiete

Miet- und Wohnungseigentumsrecht

 

Wir kümmern uns um die Anliegen unserer Mandanten als Vermieter oder Mieter einer zu wohn- oder gewerblichen Zwecken genutzten Immobilie. Dabei zeichnen uns besondere Kompetenzen im Bereich des Rechts der Eigentümergemeinschaften aus, für deren Hausverwaltungen wir auch Fortbildungsveranstaltungen mit Fortbildungsnachweis für Pflichtfortbildungen nach MaBV anbieten.

 

Bau- und Architektenrecht

Bei der Realisierung von Bauvorhaben können vielfältige Probleme wie Bauverzögerungen, Teuerungen oder Baumängel auftreten. Hier vertreten wir sowohl Bauherren als auch Werkunternehmer oder Architekten.

Immobilienrecht

Eigentümer von Immobilien unterstützen wir in allen damit zusammenhängenden Rechtsgebieten, wie Kaufrecht, Maklerrecht, Nachbarschaftsrecht oder Immobiliarsachenrecht

Erbrecht

Gerne sind wir für unsere Mandanten bereits vor dem Erbfall tätig, um spätere Auseinandersetzungen unter den Erben zu vermeiden. Dazu sind wir unter anderem bei der Erstellung von Testamenten behilflich.

Die Erben unterstützen wir bei Konflikten mit dem Erblasser, aber auch mit anderen Erben.

Familienrecht

 

Wir stehen unseren Mandanten bereits vor der Eingehung einer Ehe zur Seite und unterstützen diese bei der Erstellung von Eheverträgen. Im Falle einer Scheidung helfen wir unseren Mandanten, deren Interessen zu wahren und durchzusetzen. Das Wohl der Kinder liegt uns dabei besonders am Herzen.

Arbeitsrecht

 
Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer werden von uns bei der Durchsetzung oder Wahrung arbeitsrechtlicher Ansprüche vertreten.
 

Verkehrsrecht

Unfallopfer oder -verursacher unterstützen wir bei der Geltendmachung von zivilrechtlichen Ansprüchen wie die Durchsetzung von Behandlungskosten oder Schmerzensgeld. Gerne stehen wir auch bei strafrechtlichen Folgen eines Unfalls, einer Trunkenheitsfahrt oder einer Geschwindigkeitsüberschreitung zur Verfügung.

Verwaltungsrecht

Behördliches Handeln kann vielfältig und bisweilen unverständlich sein, sodass ein klarer Blick auf das Wesentliche entscheidend ist.

Von Angrenzerbenachrichtigung und Baugenehmigung bis Widerspruch und Zuständigkeit unterstützen wir in zahlreichen Verwaltungszweigen und zu jedem Zeitpunkt des Verwaltungs- und Gerichtsverfahrens. Bei Problemen rund um erlaubnispflichtige Vorhaben oder belastende Bescheide gilt es, einen konstruktiven Austausch mit den Behörden zu führen. Im Konfliktfall setzen wir uns sachgerecht für die Abwehr nachteiliger Entscheidungen und die Erlangung der Rechte unserer Mandanten ein.

> Rechtsanwalt Till Seufert

 

 

Versicherungsrecht

Wir werden ebenso von Versicherungsnehmern mit der Durchsetzung von Ansprüchen aus einem Versicherungsvertrag mandatiert, wie von Versicherungen mit deren Abwehr; insbesondere im Bereich der Betriebsschließungs-, der Rechtschutz- und der Gebäudeversicherungen.

Kaufrecht

Wir betreuen auch außerhalb des Immobilienrechts Mandate aus dem Gebiet des Kaufrechts, in der Praxis häufig am häufigsten im Zusammenhang mit einem Autokauf.

> Rechtsanwalt José Luis García Cejas

Werkvertragsrecht

Auch werkvertragliche Rechtsverhältnisse ohne Bezug zu einem Bauvorhaben wie Autoreparaturen o.ä. werden von uns betreut.